01.02.2012  14:42 Uhr

E-Commerce
KG Berlin untersagt Ryanair und Air Berlin irreführende Werbung mit Preisen

Köln-Bonn. Manche Fluggesellschaften verstecken gerne in ihrer Werbung anfallende Steuern und Gebühren im Kleingedruckten. Hierzu hat das Landgericht Berlin festgestellt, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Der angegebene Endpreis muss auch diese Kosten enthalten.

Vorliegend wurden von Ryanair und Air Berlin im Internet Flugpreise angegeben, die keine Flughafengebühren, Steuern oder Zuschläge für Kerosin enthielten. Diese zusätzlichen Kosten wurden dem Kunden erst während der Buchung mitgeteilt. Hiergegen ging die Verbraucherzentrale Bundesverband erst im Wege der Abmahnung vor. Im Folgenden verklagte sie die beiden Fluggesellschaften auf Unterlassung.

Das Kammergericht Berlin gab den Klagen mit Urteilen vom 04.01.2012 (Az. 24 U 90/10) sowie vom 09.12.2011 (Az. 5 U 147/10) statt. Denn hierdurch wird gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2, 3 d EG Nr. 1008/2008 verstoßen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.


 

(Christian Solmecke)



 


Mehr zum Thema Recht & Steuern:

 

Kommentar abgeben »


Kommentar abgeben:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)
 
Nach obenNach oben
business-on.de Köln-Bonn - Wirtschaft und Business der Region Köln und Bonn.
Infos aus Köln Bonn zu Unternehmen, Gewerbeparks, Existenzgründung, Wirtschaft, Steuern, Recht, Messen, Seminare, Finanzen, Restaurants, 2010 uvm.

© 2012 Business-on.de Christian Weis GmbH.  Alle Rechte vorbehalten.


CONTENT für Ihre Webseite RSS Feeds