12.12.2011  15:31 Uhr

Verkaufsverbot
Motorola erwirkt gegen Apple Verkaufsverbot für iPhone und iPad Modelle in Deutschland

Köln-Bonn. Motorola hat gegen Apple Sales International vor dem Landgericht Mannheim ein Verkaufsverbot für alle Apple iPhone und iPad Modelle erwirkt, die den GPRS-Standard unterstützen. Apple wird diesbezüglich eine Patentrechtsverletzung vorgeworfen.

Am 09.12.2011 wurde von dem Landgericht Mannheim ein Urteil gesprochen, das für Apple möglicherweise gravierende Folgen für das Weihnachtsgeschäft hat (Az. 7 O 122/11). Die Richter entschieden, dass Apple vor allem die folgenden Geräte nicht in Deutschland anbieten und/oder liefern darf: Apple iPhone, Apple iPhone 3G, Apple iPad 3G, Apple iPhone 3GS, Apple iPhone 4, Apple iPad 3G sowie Apple iPad2 3G. Diese Modelle zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit GPRS ausgestattet sind. Dieses System wird auch im Internet eingesetzt und ermöglicht eine höhere Datenflussmenge.
In dem vorliegenden Rechtsstreit geht es darum, dass GPRS eine patentrechtlich geschützte Technologie enthält. Durch die Verwendung soll Apple das Patentrecht von Motorolla verletzt haben. Aus diesem Grunde hatte Motorola Apple vor dem Landgericht Mannheim vor allem auf Unterlassung verklagt.

Demgegenüber beruft sich Konkurrent Apple darauf, dass ihn Motorola nicht einfach von der Verwendung dieses Patentes ausschließen dürfe. Vielmehr müsse ihm der Abschluss eines Lizenzvertrages zu fairen Konditionen angeboten werden. Ansonsten missbrauche Motorola seine marktbeherrschende Stellung und verstoße dadurch gegen Kartellrecht. Aus diesem Grunde hätte Motorola das von Apple im Vorfeld vorgelegte Vertragsangebot annehmen müssen.

Mit diesem Argument konnte Apple jedoch nicht das Landgericht Mannheim überzeugen. Die Richter begründeten das Verkaufsverbot vor allem damit, dass Apple nicht die Annahme dieses Vertragsangebotes erwarten durfte. Denn Apple hatte sich in den Lizenzbedingungen vorbehalten, dass es bei der Geltendmachung von rückwärtigen Schadensersatzansprüchen das Patent von Motorola für nichtig erklären möchte. Hierdurch gehe Apple jedoch zu weit. Apple müsse vielmehr auch Schadenersatzansprüche für zurückliegende Patentrechtsverletzungen anerkennen.

Wie sich das Urteil für das laufende Weihnachsgeschäft auswirkt, hängt von Motorola ab. Denn Motorola kann das Verkaufsverbot direkt durchsetzen, wenn es eine Sicherheitsleistung von über 1.000.000 € hinterlegt. Voraussichtlich wird Aplle gegen die Entscheidung in Berufung gehen.


 

(Christian Solmecke)



 


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