Bemessungsgrundlage
Weihnachtszahlungen ohne Auswirkung auf späteres Arbeitslosengeld
Nürnberg. (D-AH) - Auch das zusätzliche Weihnachtsgeld wird in der Regel in die Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes für eine spätere Beschäftigungslosigkeit eingerechnet.
Allerdings nicht, wenn die Überweisung des Jahresendsalärs erst während einer länger anhaltenden Krankheit stattfindet und zu dieser Zeit schon kein Arbeitsentgelt mehr vom Unternehmen gezahlt wird, sondern das Geld nur noch von der Krankenkasse kommt. Darauf hat jetzt das Bundessozialgericht hingewiesen (Az. B 11 AL 14/08 R).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, haben die Kasseler Sozialrichter betont, dass sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld prinzipiell nur aus den Zeiträumen ergibt, in denen ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand. "Mit dem Beginn des Bezugs von Krankengeld durch die Krankenkasse ist ein ehemaliger Arbeitnehmer aber bereits aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden", erklärt Rechtsanwalt Thomas Lork (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).
Wird erst in dieser Zeit das Weihnachtsgeld ausgezahlt, fehlt es am Vorliegen eines Entgeltabrechnungszeitraums einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Sinne des Sozialgesetzbuches. Und damit kann dieser Betrag nicht mehr für die Höhe des in Frage kommenden Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Denn spätere Abrechnungen können laut Gesetz nicht rückwirkend einem früheren Abrechnungszeitraum zugeordnet werden. Insbesondere dann, wenn diese Einmalzahlung nicht anteilig für einzelne Beschäftigungszeiträume, sondern als Sonderzuwendung für das gesamte jeweilige Jahr gewährt wurde.
(D-AH)
Tags:- Arbeitsentgelt
- Weihnachtsgeld
- Beschäftigung
- Krankenkasse
- Rechtsberatung
Auf Tuchfühlung mit Journalisten: Der Pressekontakt als PR-Instrument
PR-Kolumne
Hilfe durch Profis — Die Zusammenarbeit mit PR-Agenturen und -Beratern
PR Kolumne
Newsletter – Kundenbindung, Imagepflege und Vertriebsweg
PR-Kolumne
Gericht: Ostersonntag entfällt tariflicher Feiertagszuschlag
Feiertag
Gericht: Keine Kündigung wegen ausgiebiger Raucherpausen
Raucherpausen
Steuererklärung 2009: Kapitalerträge clever abrechnen
Anlage KAP
Gericht weist Klagen gegen Frequenzversteigerung ab
Mobilfunk
Großer Nachholbedarf in Sachen BilMoG
Neues Bilanzrecht
- »
- »
- »
- »
- »
- »
- »
- Verantwortlichkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH
- Treasury im Mittelstand
- Zum Entwurf des BilMoG
- Was tun, wenn der Staatsanwalt kommt?
- Die Haftung des Geschäftsführers
- Reform des steuerlichen Reisekostenrechts
- Nichtberücksichtigung von Verlusten als verdeckte Gewinnausschüttung
- Änderungen bei der Pkw-Überlassung
- Nützliche Aufwendungen im Steuerrecht
- Der Arbeitsschutz im Unternehmen
- Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Die digitale Betriebsprüfung
- Elektronische Rechnungen
- Abgeltungsteuer – das wird teuer
- Die größte Bilanzrechtsreform seit 20 Jahren
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7

- Der Online-Pressebereich
- Der Presseverteiler
- Der Pressekontakt
- Das Sponsoring
- Die Pressemitteilung
- Themenfindung für PR
- Messekommunikation
- Online Reputation Management
- PR-Materialien
- Die Pressemappe
- Die Evaluation
- Zusammenarbeit mit PR-Agenturen
- Themenpläne
- Webseitentexte
- Newsletter
- Kostenlose Presseportale
- So wird Ihre Veranstaltung ein Erfolg
- Suchmaschinenoptimierung durch Online-PR
- Interne Kommunikation - ein Schlüssel zum Erfolg
- Die Pressekonferenz – klassisch und/oder online?
- Soziale Netzwerke
- Corporate Blogs
- Kunden-Kommunikation via E-Mail
- Wissen teilen – und davon profitieren
- Krisenkommunikation
Als Startseite



- Wirtschaft und Business der Region Köln und Bonn.