Bilanzmodernisierungsgesetz
BilMoG: Totgesagte leben länger
Köln-Bonn. Nach langer Ankündigung und doch noch Mal Verschieben kommt es nun wirklich zum 01.01.2010: das Bilanzmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG. Die Änderungen finden im Handelsgesetzbuch statt, dass aber durch die Verknüpfung mit den steuerrechtlichen Vorschriften auch Einfluss auf steuerliche Ansätze und Ermittlungen hat.
Axel Utecht
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
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Das BilMoG soll die Handelsbilanzen attraktiver machen im Vergleich mit anderen internationalen Rechnungslegungsstandards. Gleichzeitig wird aber dadurch endgültig die Möglichkeit genommen eine sogenannte Einheitsbilanz zu erstellen. Die Unternehmer müssen also künftig entweder Handels- und Steuerbilanz aufstellen oder eben nur die Handelsbilanz und das steuerliche Ergebnis dann gesondert ermitteln.
Da aber das BilMoG rückwirkend zum 01.01.2008 vorsieht die Buchführungspflicht für bestimmte Unternehmer aufzuheben, trifft es vielleicht auch nicht mehr so viele Unternehmer. Für Einzelunternehmer gilt, dass auf Buchführung, Inventur und Handelsbilanz verzichtet werden kann, wenn der Umsatz der letzten zwei Jahre weniger als 500.000 Euro und der Gewinn weniger als 50.000 Euro betragen hat.
Es gibt da ja auch noch eine steuerrechtliche Buchführungspflicht, die in der Abgabenordnung verankert ist. Diese sieht aber die gleichen Grenzen, also 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn. Damit kann man sagen, dass ein Unterneher auch keine Steuerbilanz aufstellen muss, wenn er nicht zur Aufstellung einer Handelsbilanz verpflichtet ist. Eine Einnahmenüberschussrechnung ist dann ausreichend.
Diese Neuregelung und insbesondere natürlich deren Durchführung kann Kosten einsparen. Das Aufstellen einer oder sogar zwei Bilanzen ist kostenintensiver als die Ermittlung des Gewinns anhand einer Einnahmenüberschussrechnung. Da auch die Inventur nicht mehr durchzuführen ist sind Inventurhelfer usw. auch nicht mehr zu bezahlen. Und vielleicht lässt sich auch noch etwas bei der reinen Buchführung einsparen.
(Axel Utecht)
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