09.07.2007  10:04 Uhr

Untergang des Briefmonopols?
Briefmarkt zwischen gelb und grün

Köln. Was wird sich ändern, wenn das letzte Briefmonopol fällt? Welche Chancen haben die privaten Briefdienstleister? Wohin entwickelt sich der Markt mit der Mail auf Papier? Christian Kerner, Rechtsanwalt und Vorsitzender vom Wirtschaftsclub Köln, hatte zu diesem Thema Michael Kiesswetter, Geschäftsführer der Pin West Mail GmbH & Co. KG, eingeladen.

Seit 1991 wird das staatliche Postmonopol häppchenweise im Rahmen der Privatisierung abgebaut. Die letzte Bastion, d.h. das Briefmonopol für Sendungen bis zu 50 Gramm, soll laut Postgesetz zum 31.12.2007 fallen. Oder doch nicht? Die Diskussion, die kurz vor Toresschluss von der SPD losgetreten wurde, ist bekannt. Also abwarten. Die privaten Zusteller sehen es gelassen. Ihr Anteil am Briefmarkt in Deutschland ist auch trotz Barrieren kontinuierlich auf etwa fünf Prozent in 2006 gewachsen. Bei dem Kuchen, von dem sich die Privaten noch etwas mehr abschneiden wollen, handelt es sich um ein Volumen von 17 Mrd. Briefen bzw. 10 Mrd. Euro. Der Markt stagniert seit Jahren. Fax und e-Mail haben für starke Einbußen gesorgt, die von der Deutschen Post AG (DAPG) mit der vermehrten Zustellung von Werbebriefen, aber auch mit neuen Produkten wie „Einkaufaktuell“ kompensiert werden sollen. Michael Kiesswetter geht davon aus, dass mit der Liberalisierung des Briefmarktes das ehemalige Staatsunternehmen einen Marktanteil von 20 bis 30 Prozent verlieren wird.

Lizenz für höherwertige Dienstleistungen

Den privaten Briefmarkt teilen sich in Deutschland momentan noch etwa 1.200 Zusteller, die meisten davon regionale Kleinst- und Klein-Anbieter mit geringen Überlebenschancen. Die wenigen großen, wozu auch die Pin West Mail zählt, werden von großen Verlagshäusern oder überregionalen Logistik-Unternehmen als Joint Venture finanziert. Die Marktbereinigung in der Branche hat schon begonnen, berichtet Michael Kiesswetter. Die Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung erteilt seit 1998 die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Die Vergabe unterliegt keiner Gewichtsbeschränkung, wenn so genannte höherwertige Dienstleistungen erbracht werden, wie beispielsweise die Eilzustellung am gleichen Tag oder die 17/12-Regel. Die besagt, dass die Post beim Absender gegen 17 Uhr abgeholt und am nächsten Tag bis 12 Uhr ausgeliefert sein muss.


 
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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Christian Kerner, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Wirtschaftsclub Köln.



 


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