22.09.2011  15:58 Uhr

Banken
Einlagensicherungsfond herabgestuft

Köln-Bonn. Der Bundesverband deutscher Banken plant eine Weiterentwicklung der Einlagensicherung. So der Beginn einer Pressemitteilung des Bankenverbandes aus Berlin. Weiterentwicklung, klingt irgendwie nach Fortschritt, nach Verbesserung. Lesen wir mal weiter.

„Wir passen das System der freiwilligen Einlagensicherung an, um den Fonds für zukünftige Herausforderungen besser aufzustellen und den Kunden unserer Banken auch weiterhin glaubhaft den besten Schutz für ihre Spareinlagen zu bieten“, sagte Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, in Berlin. Auch das klingt immer noch vorausschauend, seriös, nach Verbesserung für den Bankkunden und dessen Einlagen.

Dann aber heißt es, dass die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds in drei Stufen über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesenkt werden soll. Und zwar von derzeit 30 Prozent hinunter auf 8,75 Prozent zum 1. Januar 2025. Das bedeutet in Zahlen ausgedrückt: „Die niedrigste Sicherungsgrenze, die heute bei 1,5 Millionen Euro liegt, wird ab 1. Januar 2025 immer noch 437.500 Euro pro Kunde betragen“; so Massenberg. Man könnte auch sagen, dass die niedrigste Sicherungsgrenze nur noch bei 437.500 Euro pro Kunde liegt. Die Damen und Herren vom Bankenverband bleiben positiv gestimmt, sehen sie den Schutz zum Ende der Reform mindestens viermal höher als die heute gesetzlich garantierten 100.000 Euro.

Höhere Einlagen bleiben komplett geschützt

Laut Massenberg sorgt das heruntergefahrene Schutzniveau dafür, dass auch weiterhin selbst höhere Einlagen, die z.B. aus einem Hausverkauf oder der Auszahlung einer Lebensversicherung resultieren, in der Regel komplett geschützt sind. Auch institutionelle Kunden wie Kommunen und Pensionskassen werden weiterhin ihre höheren Einlagen im Rahmen von Sicherungsgrenzen anlegen können.

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, dem 173 private Banken angehören, schützt die Guthaben von Kunden bei den privaten Banken in Deutschland. Dieser Schutz umfasst die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds sichert die Kundeneinlagen seiner Mitglieder bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab. Seit seiner Gründung 1976 hat der Einlagensicherungsfonds in über 30 Sicherungsfällen seine Leistungsfähigkeit bewiesen und alle anspruchsberechtigten Kunden vollumfänglich entschädigt.


 

(FN)



 


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