Fachwissen


Kundenloyalität 2010 – Jahr der Kundenloyalität (Teil 6) Jagen oder hegen & pflegen? Im Grunde dürfte daran gar kein Zweifel bestehen: Stabile und nachhaltige Kundenbeziehungen sind die Lebensversicherung eines Unternehmens. Der unrentierlichste Auftrag ist ja bekanntlich der erste. Denn auf ihm lasten all die Aufwendungen, die das mehr oder wenige lange Werben ausgelöst hat. Dauerhafte Kundentreue müsste demnach gefördert und belohnt werden. Doch leider: Viele Unternehmensstrategien unterstützen dies nicht.  mehr…
Loyalität 2010 – Jahr der Kundenloyalität (Teil 5) Customer first! Eine Fokussierung des gesamten Unternehmens auf die dauerhafte Loyalität seiner Kunden ist zunehmend die einzig verbleibende Möglichkeit für eine prosperierende Zukunft. Dazu heißt es, sich aus der Selbstzentrierung zu lösen und den Kunden ganz nach vorne zu rücken.  mehr…
Kleinere GmbHs: Steuerliche Gehaltsabschläge oder Gehaltszuschläge?Geschäftsführer-Doppel Angemessene Gesamtvergütung: Steuerliche Sonderproblematik bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern in kleinen GmbHs Wenn sich mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer die Arbeit teilen, hat das Finanzamt allein aus diesem Grund normalerweise kein Recht zur steuerlichen Gehaltskürzung. Anders kann die Situation bei Chefs von kleineren GmbHs sein. Dazu hat der BFH entschieden, dass grundsätzlich eine besondere Angemessenheitskontrolle angebracht ist. Hier können Abschläge von den (branchen-)üblichen Geschäftsführergehältern, im Ausnahmefall aber auch Zuschläge gerechtfertigt sein.  weiterlesen…
 
Kundenloyalität 2010 – Jahr der Kundenloyalität (Teil 4) Der Kunde ist der wahre Boss Ob die Unternehmen wollen oder nicht: Die Kunden haben sich von passiven Befehlsempfänger-Konsumenten („Kaufen! Sie! Jetzt!“) zu aktiven Marktgestaltern und Kaufverhaltensbeeinflussern gewandelt. Das bedeutet: Nicht länger die Anbieter, sondern deren Kunden bestimmen inzwischen die Spielregeln, nach denen 'verkaufen' gespielt wird. Die Kunden geben die Marschrichtung vor. Wer nicht spurt, dem kehrt man den Rücken. Die Unternehmen wurden vom Jäger zum Gejagten.  weiterlesen…
 
Die stille Gesellschaft gehört nach wie vor zu den beliebtesten Möglichkeiten, schnell und flexibel die Liquidität der GmbH zu verstärkenGmbH & Still Die stille Beteiligung an der GmbH: Motive, Erscheinungsformen, Besteuerung Die stille Gesellschaft gehört nach wie vor zu den beliebtesten Möglichkeiten, schnell und flexibel die Liquidität der GmbH zu verstärken. Sie ist in den §§ 230 bis 236 HGB geregelt und beinhaltet die Beteiligung am Handelsgewerbe eines Dritten mit einer bestimmten Vermögenseinlage. Diese geht voll in das Vermögen des Geschäftsinhabers über. Da die GmbH (kraft Rechtsform) ein Handelsgewerbe betreibt, ist auch mit ihr die Begründung eines stillen Gesellschaftsverhältnisses möglich.  weiterlesen…
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