23.01.2010  11:06 Uhr

Verfassungsgericht
Karlsruhe urteilt am 9. Februar über «Hartz IV»-Regelsätze

Karlsruhe/Dortmund. (ddp-nrw). Das Bundesverfassungsgericht wird am 9. Februar sein mit Spannung erwartetes Urteil zu den «Hartz-IV»-Regelsätzen verkünden. Das teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit.

In der mündlichen Verhandlung im Oktober hatte das Gericht starke Zweifel daran geäußert, ob die «Hartz-IV»-Regelsätze für Kinder verfassungsgemäß sind. Es geht darum, ob die Sätze zu niedrig sind und ob der Mindestbedarf für Kinder einfach in Form eines Abschlags vom Erwachsenen-Satz abgeleitet werden darf oder eigens ermittelt werden muss.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte in der Verhandlung, das Verfassungsgericht prüfe die Inhalte und Grenzen eines «Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums». Das Gericht könne «den Gesetzgeber sicher nicht auf Euro und Cent korrigieren». Es müsse aber entscheiden, ob insbesondere der Kinderregelsatz «schlicht nicht ausreicht, um einem Kind ein menschenwürdiges Existenzminimum zu ermöglichen». Der Erste Senat prüfe auch nicht nur die Leistungen für Kinder unter 14 Jahren, sondern auch die Sätze für Alleinstehende und erwachsene Partner.

Die Bundesregierung hatte die «Hartz-IV»-Sätze verteidigt. Sie seien «ausreichend» und «korrekt ermittelt». Das Verfassungsgericht entscheidet über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des Hessischen Landessozialgerichts. In den drei Ausgangsverfahren haben Familien mit «Hartz IV» aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und aus Hessen geklagt.

Da die Klagen sich auf den Start der Arbeitsmarktreform «Hartz IV» im Januar 2005 beziehen, geht es formal um die damals geltenden Sätze. So bekamen Kinder unter 14 Jahren ursprünglich einen Regelsatz von monatlich 207 Euro. Inzwischen wurden die Sätze für das Sozialgeld zum 1. Juli 2009 nach Alter gestaffelt und leicht erhöht - und zwar auf 215 Euro für Kinder bis 5 Jahren und auf 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Das sind 60 beziehungsweise 70 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes von derzeit 359 Euro im Monat (ursprünglich 345 Euro).


 

(ddp)

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