Geldanlage
Hohe Freibeträge bei Geldanlagen für Kinder
Köln. Das Weihnachtsfest ist vorbei. Viele Eltern haben ihrem Nachwuchs statt elektronischem Spielzeug Geld geschenkt und wollen es jetzt in ihrem Namen auf einem Minderjährigenkonto anlegen. Den Vorteil dieser Geldanlage beschreibt Ralf Eibel, Vorstandsmitglied der PSD Bank Köln: "Jedem Kind stehen genauso wie den Eltern jährliche Steuerfreibeträge zu".
So sind die Kapitalzinsen grundsätzlich für jedes Kind bis 801 Euro steuerfrei. Doch die steuerfreien Zinserträge bei Geldanlagen für den Sohn oder die Tochter können noch viel höher liegen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind kein eigenes Einkommen erzielt und die Eltern der kontoführenden Bank eine Nichtveranlagungs (NV)-Bescheinigung des Finanzamtes vorlegen. Denn jedem Kind steht auch der steuerfreie Grundfreibetrag von 7.834 Euro sowie die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro zu. Insgesamt können für 2009 Zinsen in Höhe von maximal 8.671 Euro steuerfrei bleiben.
Bei der Geldanlage auf einem Minderjährigenkonto sollten Eltern jedoch darauf achten, dass das Kind bei Geldgeschenken sofort zum rechtmäßigen Inhaber des Kontos wird. Sie müssen das Guthaben im Interesse des Nachwuchses verwalten und dürfen es nicht willkürlich für eigene Zwecke nutzen. Wird das Kind volljährig, können nicht mehr die Eltern, sondern ausschließlich der Nachwuchs frei über das Geld verfügen.
(PSD Bank)
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