Stiftungsrecht
Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements verabschiedet
Köln. Der Bundesrat hat am 21. September 2007 beschlossen, dem im Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements“ zuzustimmen. Damit tritt das Gesetz rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft. Das Gesetz sieht eine Reform des Spendenrechts und eine Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen vor. Marc Kurtenbach, Direktor der Kölner Geschäftsstelle von Merck Finck & Co und Vorsitzender des Wirtschaftsclub Köln, kommentiert die Änderungen, die sich in Zusammenhang mit Stiftungen ergeben.
Marc Kurtenbach
Marc Kurtenbach
Direktor Merck Finck & Privatbankiers Köln und Vorsitzender des Wirtschaftsclub Köln.
Verbesserung der Abzugsfähigkeit von Spenden und Zuwendungen an Stiftungen
A. Nach neuem Spendenrecht werden Spenden und Zuführungen in das Vermögen von Stiftungen bis zu 20% vom zu versteuerndem Einkommen abzugsfähig sein.
B. Die Vermögensdotierung für eine neue Stiftung oder Zustiftungen an bestehende Stiftungen werden bis zu 1.000.000 abzugsfähig sein. Der Stifter kann diesen Betrag auf 10 Jahre verteilen. Bei Ehepaaren, die jeder für sich Vermögen in eine Stiftung zuführen, wären dann 1,5 Mio. abzugsfähig. Bisher gab es nur den so genannten Gründungshöchstbetrag mit 307.000 . Er galt bisher nur für Stiftungsneugründungen.
Mit diesen steuerlichen Erleichterungen wird ein erheblicher Anreiz gegeben, Stiftungen neu zu gründen oder Zustiftungen zu bestehenden Stiftungen vorzunehmen, und man kann erwarten, dass der in Deutschland schon längere Zeit bestehende Stiftungsboom einen weiteren Auftrieb erhält. Der Staat signalisiert mit diesen steuerlichen Rahmenbedingungen, dass er Stifter unterstützen will und eine hohe Wertschätzung für Stifter an den Tag legt. Für das Stiftungswesen in Deutschland ist dies eine sehr gute Nachricht. Wir haben zur Zeit etwa 15.000 rechtlich selbständige Stiftungen und mindestens die gleiche Anzahl rechtlich unselbständiger Stiftungen. Hier wird es weiter eine kräftige Ausdehnung geben.
Auch die übrigen Rahmenbedingungen für Stiftungsneugründungen werden sich weiter in die positive Richtung entwickeln: Die privaten Vermögen steigen an. Wir haben jetzt 62 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges in Deutschland keine Vermögensvernichtung mehr, sodass vor dem Hintergrund wachsenden privaten Vermögens Stiftungsgründungen interessanter werden. Weiterhin haben tendenziell die potenziellen Stifter weniger Kinder, sodass das Vererben nicht mehr so leicht von statten geht und zum weiteren ist auch das gesellschaftliche Bewusstsein in Deutschland im Wandel. Es ist zunehmend der Wunsch festzustellen, der Gesellschaft etwas zu geben, konkrete Probleme zu bekämpfen, gemeinnütziges Tun zu verstärken vor dem Hintergrund, dass der Staat sich aus vielen gesellschaftlichen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, etc. zunehmend zurück zieht.
Neue Ansatzpunkte bei der Verwaltung von Stiftungsvermögen
Die 15.000 rechtlich selbständigen Stiftungen weisen insgesamt ein Vermögen von ca. 70 Mrd. auf. Aus den erwirtschafteten Erträgen werden die Stiftungszwecke verfolgt. Die Vermögen selbst bleiben unangetastet. Je erfolgreicher diese Stiftungsvermögen verwaltet werden, desto mehr kann für die gemeinnützigen Stiftungszwecke getan werden.
Deutsche Stiftungen legen traditionell äußerst risikoarm an. Dies geschieht vor dem Hintergrund der bestehenden Stiftungsgesetze und auch in dem Bewusstsein, dass die verantwortlichen Stiftungsorgane treuhänderisch Geld verwalten und bei Fehlverhalten in der persönlichen Haftung sind.
Man kann sich allerdings gut vorstellen, dass eine Vermögensanlage, die sich auf eine breitere Basis stellt, in der Erwirtschaftung von Rendite erfolgreicher ist. Diese breite Basis kann neben festverzinslichen Wertpapieren auch Aktien und auch Alternative Investments beinhalten. Es kommt allerdings dabei darauf an, dass eine gute Auswahl statt findet und dass gerade bei den Alternativen Investments die richtigen Produkte für Stiftungen gefunden werden. Wenn die Vermögensanlage von Stiftungen, die jetzt im wesentlichen auf festverzinslichen Wertpapieren beruht, sich mehr in diese Richtung entwickeln würde, ließen sich die Renditen deutlich anheben, ohne dass das Anlagerisiko steigen muss.
In dieser Richtung hat Merck Finck & Co. Privatbankiers erhebliches an Ideen und Vorstellungen investiert. Das Ergebnis sind geeignete Alternative Investments, aber auch geeignete Konzepte auf Basis von Aktien und Renten. Ließe sich das Anlageergebnis deutscher Stiftungsvermögen um 1 % p.a. verbessern, würde das einen Mehrertrag von 700 Mio. bei geschätzten 70 Mrd. Stiftungsvermögen bedeuten. Dies ist wahrlich eine lohnende Zielsetzung.
(Marc Kurtenbach)
Tags:- Merck Finck & co. marc kurtenbach
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