12.01.2010  14:46 Uhr

Gründung
Was tun, wenn kein Gründungszuschuss gewährt werden kann?

Köln-Bonn. Die Geschäftsidee ist geboren, bedarf aber einer gewissen finanziellen Unterstützung. Nicht jedem Existenzgründer steht aber beispielsweise der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zu.

Gerade dann nicht, wenn der Jungunternehmer nach einer beruflichen Vollzeittätigkeit - aus welchen Gründen auch immer - für einige Jahre auf Minijob-Basis tätig war. Wurden für diesen Zeitraum keine Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch genommen, verfällt die Chance auf den Gründungszuschuss.

Entscheidend sind in einer solchen Situation Flexibilität und Leistungsbereitschaft. Wohl dem, der gewisse finanzielle Rücklagen sein Eigen nennt, die zumindest für die ersten Jahre eine Grundlage darstellen. Es gilt nicht nur Maschinen, Rohstoffe, Räumlichkeiten & Co. zu organisieren und zu finanzieren, sondern zudem will auch weiterhin der Lebensunterhalt gesichert sein.

Welche Möglichkeiten können also genutzt werden? Kredite für Selbständige sind die eine Variante, andererseits sollten stets auch die damit verbundenen Zinsen und Gebühren berücksichtigt werden. Denn insbesondere die Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, zahlen drauf. All‘ jene, die von ihrer Bank nicht die Chance auf eine Kreditbewilligung erhalten, sollten die Option nutzen, durch so genanntes Beteiligungskapital zu Geld zu kommen. Diese „Subventionen“, die entweder von Privatpersonen oder von Unternehmen (Beteiligungsgesellschaften) bereitgestellt werden, sind eine willkommene Methode, den eigenen Liquiditätsspielraum aufzustocken.

Von besonderer Relevanz sind außerdem die attraktiven Förderprogramme anderer Institutionen. So zum Beispiel das KfW-StartGeld, das EXIST-Gründerstipendium oder die Mikrofinanzfonds Deutschland. Eine diesbezügliche, fundierte Beratung ist aber in jedem Fall sinnvoll. Danach steht dem Unternehmen „Neugründung“ so gut wie nichts mehr im Wege….


 

(Torsten Montag)

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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Rainer Sturm / Fotolia.de

 


 

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