Internet
Onlinepokern ist Glücksspiel
Köln-Bonn. Aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ergibt sich, dass es sich beim Pokern übers Internet um ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel handelt.
RA Rafaela Wilde
Wilde Beuger & Solmecke
Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring
27-29
50672 Köln
Tel.: 0221-95 15 63-0
Fax. 0221-95 15 63-3
E-Mail:
info@wbs-law.de
Internet: www.wbs-law.de
Im vorliegenden Fall bot ein Wettunternehmen mit Sitz in Gibraltar auf einer Webseite neben Sportwetten und Roulette auch Poker in deutscher Sprache an. Es verfügte lediglich über eine Genehmigung, die in Gibraltar erteilt worden war. Im Folgenden ging ein staatlicher Anbieter gegen diesen privaten Online-Anbieter vor und verklagte ihn auf Unterlassung. Doch dieser wehrte sich. Er war nicht nur der Ansicht, dass das staatliche Glücksspielmonopol gegen europäisches Recht verstößt. Vielmehr argumentierte er auch damit, dass es sich beim Pokern -zumindest in der Variante „Texas hold’em“ um – überhaupt kein Glücksspiel handeln würde.
Der Bundesgerichtshof gab der Klage in letzter Instanz mit Urteil vom 28.09.2011 (Az. I ZR 93/10) statt. Die Richter stellten erst einmal klar, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht gegen Europarecht verstößt. Denn die Dienstleistungsfreiheit darf eingeschränkt werden, wenn zwingende Gründe der Allgemeinheit dafür sprechen. Und das ist beim Glücksspielstaatvertrag generell der Fall, weil es um die Bekämpfung von Sichtgefahren geht. Dies gilt vor allem auch für Glückspiele, die übers Internet angeboten werden.
Darüber hinaus geht es zwar beim Pokern in der Variante „Texas hold’em“ auch um Geschicklichkeit. Für die Einstufung als Gewinnspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV reicht es jedoch, wenn eine Gewinnchance überwiegend vom Zufall abhängt. Und dies ist hier nach Ansicht der Richter zu bejahen. Abzustellen ist hierbei auf einen gewöhnlichen Spieler und nicht auf einen Profi.
(Rafaela Wilde)
Tags:- Glückspiele
- Poker
- Gibraltar
- Variante Texas
- Richter
- Ansicht
Erhöhung von Vorauszahlungen bei fehlerhafter Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung
OLG Koblenz: Widerrufsrecht des Verbrauchers kann auch bei Vertragsänderung bestehen
Verbraucher
ArbG Bochum: Keine Kündigung von Azubi trotz schwerer Beleidigung des Ausbilders bei Facebook
Kündigung
OLG Köln: Anforderungen an Filesharing – Ermittlungssoftware
Ermittlungssoftware
Darf man Stalker am Facebook Pranger bloßstellen?
Internet
BPatG: „Robert Enke“ als Wortmarke eintragungsfähig
Marke
Prozess gegen Kino.to-Gründer hat begonnen
Filesharing
- »
- »
- »
- »
- »
In unserer neuen mehrteiligen Serie “Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Ein Leitfaden für gekündigte Arbeitnehmer” erklärt Rechtsanwalt Michael Beuger, wann und unter welchen Voraussetzungen einem Arbeitnehmer gekündigt werden darf und welche Möglichkeit ihm zur Verfügung stehen, sich gegen eine Kündigung zu wehren:
Foto: Thorben-Wengert / pixelio.de
Bildquelle: Thorben Wengert / Pixelio.de
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- Fristlose Kündigung wegen Beschimpfung?
- Kündigung wegen Internetnutzung am Arbeitsplatz?
- Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag?
- Altersdiskriminierung bei Abfindungspaketen?
- Überstundenvergütung: verdeckte Gewinnausschüttung
- Keine negative betriebliche Übung mehr möglich?
- Beweisprobleme bei Kündigung wegen privater Internetnutzung
- Kündigung in den Hausbriefkasten: Uhrzeit maßgeblich?

- Themenpläne
- Webseitentexte
- Newsletter
- Kostenlose Presseportale
- So wird Ihre Veranstaltung ein Erfolg
- Suchmaschinenoptimierung durch Online-PR
- Interne Kommunikation - ein Schlüssel zum Erfolg
- Die Pressekonferenz – klassisch und/oder online?
- Soziale Netzwerke
- Corporate Blogs
- Kunden-Kommunikation via E-Mail
- Wissen teilen – und davon profitieren
- Krisenkommunikation
- Kommunikation mit Hand und Fuß
- Pressearbeit bewerten – die Medienresonanzanalyse
- Online-Videos in der Unternehmenskommunikation
- Matern- und Pressedienste
- Werden Sie zum Experten
- Mit Studien in die Presse
- Advertorials: Artikel statt Anzeige
- Change Communications: Veränderungsprozesse richtig kommunizieren
- Der öffentliche Auftritt
- Recht auf den Dienstwagen auch bei langer Arbeitsunfähigkeit?
- Vermutung des Privatgebrauchs durch gleichwertige Pkws widerlegt?
- Mehrfache Versteuerung beim Zugriff auf mehrere Betriebs-Pkws
- Dienstwagen: Privatnutzungsverbot muss zweifelsfrei nachgewiesen sein
- Investitionsabzugbetrag für Betriebs-Pkw: Steuerschädliche Nutzung bei bisherigem Betriebs-Pkw kein Hindernis
- Vertragliche Vereinbarung der Pkw-Nutzung überprüfen
- Urteil: Leasingvertrag und Dienstwagen: AGB-Kontrolle
- Entfernungsanspruch Abmahnung aus Personalakte?
- Fristloser Kündigung bei privater E-Mailnutzung
- Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- Teilzeitantrag: Teilbarkeit des Arbeitsplatzes?
- Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes
- Vereinbarung einer Doppelbefristung und Fortführung des Arbeitsverhältnisses nach Zweckerreichung
- Kündigung in den Hausbriefkasten: Uhrzeit maßgeblich?
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Als Startseite


