Sender
EuGH: Deutschland darf kurdischen Sender nicht verbieten
Köln-Bonn. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag in Luxemburg entschieden, dass der in Dänemark ansässige kurdische Fernsehsender Roj TV sein Programm auch über die dänischen Grenzen hinaus in Deutschland ausstrahlen darf.
RA Rafaela Wilde
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Da der Sender seinen Sitz in Dänemark hat, obliege es nun Dänemark zu prüfen, ob der Sender den Hass zwischen Kurden und Türken schüre. Hierzulande könne man einzig Produktionen für Roj TV verbieten.
Roj TV ist EU-weit zu empfangen. Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verbot 2008 den Sender hierzulande, da Roj TV gegen den “Gedanken der Völkerverständigung“ verstoße, den bewaffneten Kampf propagiere sowie Sprachrohr der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sei, so Schäuble damals. Damals war Klage gegen das Verbot eingereicht worden. Das Bundesverfassungsgericht kam zwar damals zu der Einschätzung, dass das Verbot nach deutschem Recht nicht zu bemängeln sei, musste jedoch das Ausstrahlungsverbot trotzdem vorübergehend aufheben, da sich die Bundesrichter unsicher waren, ob das deutsche Verbot eines “dänischen” Senders mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Die Klage wurde an den EuGH weitergeleitet.
Der EuGH verwies auf die EU-Richtlinien “Fernsehen ohne Grenzen”, nach denen kein EU-Staat Sendungen aus einem anderen Mitgliedsland verbieten dürfe. Somit sei es jetzt an den dänischen Behörden zu entscheiden, ob das Programm von Roj TV zum Hass aufruft. Deutschland kann aber den Verein Roj TV und dessen Betätigungen verbieten, was bedeutet, dass keine Sendungen für den Sender in Deutschland produziert werden dürfen und der Sender und seine Muttergesellschaft Mesopotamie Broadcast hierzulande keine Veranstaltungen durchführen dürfen.
(Rafaela Wilde)
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