03.11.2011  16:51 Uhr

Sparkasse KölnBonn
Wenn’s um Geld geht…

Köln-Bonn. Das Aktenzeichen 13 U 142/09 könnte die Sparkasse KölnBonn noch teuer zu stehen kommen. Denn dahinter steckt ein Richterspruch, der die Bank dazu verdonnert, einem Anleger 11.000 Euro zurückzuzahlen. Eine Revision ließ die Kammer am Kölner Oberlandesgericht nicht zu.

Was war passiert? Im Jahr 2000 hatte die Sparkasse KölnBonn ihren Kunden als Geldanlage zum Apollo-Medienfond geraten. Und dabei geflissentlich nicht darauf hingewiesen, dass diese Empfehlung mit einer entsprechenden Provision vergütet wird. Die mangelnde Aufklärungsarbeit machte ein Anleger der Sparkasse KölnBonn nun zum Vorwurf und forderte entsprechend Schadenersatz.

Die Richter gaben dem Kläger recht – und es könnte durchaus sein, dass sie mit ihrem Urteil ihrer Behörde Mehrarbeit bescheren. Denn aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist könnten sich in den letzten Wochen des Jahres noch viele Betroffene melden und ihre Ansprüche geltend machen. Diejenigen, die vor dem 1. Januar 2002 entsprechende Papiere unterzeichnet haben, müssen sich beeilen, ihr Anliegen bei Gericht vorzutragen.

Auszugehen ist davon, dass nur in den wenigsten Fällen die Bankberater über geflossene Provisionen aufgeklärt haben. Insofern könnte das heute ergangene Urteil Signalwirkung haben und Anleger mit einem ähnlichen Verlauf des Beratungsgesprächs zur Klage ermutigen.

Dass es letztendlich um viel Geld gehen könnte, verdeutlicht das Gesamtvolumen des Apollo Medienfonds. Es liegt bei etwa 100 Millionen Euro. Unklar ist, wie viele Anteile über die Sparkasse KölnBonn gezeichnet wurden.


 

(FN)



 


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