Urteile
Facebook scheitert mit Klage gegen StudiVZ
Köln. (ddp-nrw). Im Rechtsstreit um den Internetauftritt des Online-Portals StudiVZ hat das Portal zur Bildung sozialer Netzwerke Facebook vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Köln wies eine Klage der US-amerikanischen Firma gegen den deutschen Konkurrenten wegen unlauteren Wettbewerbs zurück, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Facebook wollte damit die Verwendung der Bildschirmoberflächen von StudiVZ verbieten lassen.
Die in Kalifornien ansässige Kapitalgesellschaft Facebook hatte laut Gericht behauptet, StudiVZ habe die Gestaltung der Facebook-Seite in unlautererer Weise nachgeahmt. Außerdem habe der Konkurrent geheime Quellcodes illegal erlangt.
Trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten liege keine unlautere Nachahmung vor, urteilte das Gericht. Zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 habe der Konkurrent Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad auf dem deutschen Markt gehabt. Eine deutschsprachige Version von Facebook existiere erst seit März 2008.
Die Klägerin habe außerdem lediglich Vermutungen angestellt, die nicht ausreichend seien, um der Beklagten unredliche Kenntniserlangung vorzuwerfen, hieß es außerdem zur Begründung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.
(AZ: 33 O 374/08)
(Redaktion)
Tags:- StudiVZ
- Klage
- Urteil
- Landgericht Köln
- Oberlandesgericht Köln
OLG Köln: Ehefrau haftet nicht für Filesharing Aktivitäten ihres Ehemannes (6 U 239 – 11)
Filesharing
OLG Koblenz: Widerrufsrecht des Verbrauchers kann auch bei Vertragsänderung bestehen
Verbraucher
ArbG Bochum: Keine Kündigung von Azubi trotz schwerer Beleidigung des Ausbilders bei Facebook
Kündigung
OLG Köln: Anforderungen an Filesharing – Ermittlungssoftware
Ermittlungssoftware
Darf man Stalker am Facebook Pranger bloßstellen?
Internet
BPatG: „Robert Enke“ als Wortmarke eintragungsfähig
Marke
Prozess gegen Kino.to-Gründer hat begonnen
Filesharing
In unserer neuen mehrteiligen Serie “Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Ein Leitfaden für gekündigte Arbeitnehmer” erklärt Rechtsanwalt Michael Beuger, wann und unter welchen Voraussetzungen einem Arbeitnehmer gekündigt werden darf und welche Möglichkeit ihm zur Verfügung stehen, sich gegen eine Kündigung zu wehren:
Foto: Thorben-Wengert / pixelio.de
Bildquelle: Thorben Wengert / Pixelio.de
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- Fristlose Kündigung wegen Beschimpfung?
- Kündigung wegen Internetnutzung am Arbeitsplatz?
- Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag?
- Altersdiskriminierung bei Abfindungspaketen?
- Überstundenvergütung: verdeckte Gewinnausschüttung
- Keine negative betriebliche Übung mehr möglich?
- Beweisprobleme bei Kündigung wegen privater Internetnutzung
- Kündigung in den Hausbriefkasten: Uhrzeit maßgeblich?

- Themenpläne
- Webseitentexte
- Newsletter
- Kostenlose Presseportale
- So wird Ihre Veranstaltung ein Erfolg
- Suchmaschinenoptimierung durch Online-PR
- Interne Kommunikation - ein Schlüssel zum Erfolg
- Die Pressekonferenz – klassisch und/oder online?
- Soziale Netzwerke
- Corporate Blogs
- Kunden-Kommunikation via E-Mail
- Wissen teilen – und davon profitieren
- Krisenkommunikation
- Kommunikation mit Hand und Fuß
- Pressearbeit bewerten – die Medienresonanzanalyse
- Online-Videos in der Unternehmenskommunikation
- Matern- und Pressedienste
- Werden Sie zum Experten
- Mit Studien in die Presse
- Advertorials: Artikel statt Anzeige
- Change Communications: Veränderungsprozesse richtig kommunizieren
- Der öffentliche Auftritt
- Recht auf den Dienstwagen auch bei langer Arbeitsunfähigkeit?
- Vermutung des Privatgebrauchs durch gleichwertige Pkws widerlegt?
- Mehrfache Versteuerung beim Zugriff auf mehrere Betriebs-Pkws
- Dienstwagen: Privatnutzungsverbot muss zweifelsfrei nachgewiesen sein
- Investitionsabzugbetrag für Betriebs-Pkw: Steuerschädliche Nutzung bei bisherigem Betriebs-Pkw kein Hindernis
- Vertragliche Vereinbarung der Pkw-Nutzung überprüfen
- Urteil: Leasingvertrag und Dienstwagen: AGB-Kontrolle
- Entfernungsanspruch Abmahnung aus Personalakte?
- Fristloser Kündigung bei privater E-Mailnutzung
- Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- Teilzeitantrag: Teilbarkeit des Arbeitsplatzes?
- Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes
- Vereinbarung einer Doppelbefristung und Fortführung des Arbeitsverhältnisses nach Zweckerreichung
- Kündigung in den Hausbriefkasten: Uhrzeit maßgeblich?
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Als Startseite


