11.03.2009  08:42 Uhr

Steuern
Rechtstipp: Umsatzsteuer vom Wasseranschluss wiederholen

München. (ddp.djn). Wer in den vergangenen Jahren ein Haus gebaut hat, musste sich in aller Regel ja auch den Wasseranschluss vom örtlichen Wasserversorger ins Haus legen lassen. Ein nicht gerade günstiges Unterfangen, das in vielen Gemeinden einmalig mit 2000 Euro zu Buche schlägt. Jetzt allerdings haben Häuslebauer die Chance, sich einen Teil dieses Geldes wiederzuholen.

BUCHEMPFEHLUNG:

In aller Regel hat der Versorger nämlich auf die Leistungen 16 beziehungsweise 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen - und das zu Unrecht. Denn während die Finanzverwaltung den Wasseranschluss als selbständige Hauptleistung bewertet, musste der Bundesfinanzhof nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes entscheiden, dass der Wasseranschluss nur eine sogenannte unselbstständige Nebenleistung zur Wasserlieferung darstellt. Und das heißt: Statt 16 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer sind nur 7 Prozent Mehrwertsteuer zulässig.

Voraussetzung für einen Anspruch auf Berichtigung der Rechnung und einen Erstattungsanspruch des Differenzbetrages ist lediglich, dass der Anschluss des Hauses an das Wassernetz durch das Unternehmen erfolgt, das auch das Wasser liefert. Außerdem müssen der Empfänger des Anschlusses des Wassers auch identisch sein. Ist das der Fall, sollte man sich mit seinem Wasserversorger in Verbindung setzen und die Korrektur der Rechnung verlangen.

(AZ: V R 61/03 und AZ: C-442/05)


 

(ddp)

  • Tags:
  • Umsatzsteuer vom Wasseranschluss
  • Umsatzsteuer
  • Wasseranschluss
  • Finanzverwaltung
  • Bundesfinanzhof

 


 

Leser dieses Artikels lasen auch:

 


Mehr zum Thema Recht & Steuern:

 

2 Kommentare »

16.06.09 16:49 Uhr
dribbelino
BGH Urteil - Umsatzsteuer vom Wasseranschluss
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezug nehmend auf das BGH Urteil zur erhöht bezahlten MWST zm Anschluss stelle ich folgende Frage:

wir haben beim Wasseranschluss über den Zweckverband keine Rechnung erhalten sondern einen Kostenbescheid, welcher nach 4 Wochen rechtswirksam ist.

Aufgrund dieser Tatsache bitte ich um Information, wie diesbezüglich vorgegangen werden soll, das die zuviel bezahlte MWST rückerstattet wird?

Vielen Dank
15.08.09 13:45 Uhr
kingpeter0
erstattung
Hallo! Ich habe heute von meinem Wasserversorger einen teil der mehrwertsteuer zurück bekommen(40,-) .
leider weiß ich nicht ob die kosten für die verlegung der wasserversorgung in der straße ( neue straße)ebenfalls darunter fallen.
es wäre schön wenn mir dazu jemand seine erfahrung mitteilen könnte .
mfg
 Kommentar abgeben


Kommentar abgeben:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)
 
Nach obenNach oben
business-on.de Köln-Bonn - Wirtschaft und Business der Region Köln und Bonn.
Infos aus Köln Bonn zu Unternehmen, Gewerbeparks, Existenzgründung, Wirtschaft, Steuern, Recht, Messen, Seminare, Finanzen, Restaurants, Business 2009 uvm.

© 2010 Business-on.de Christian Weis GmbH.  Alle Rechte vorbehalten.


CONTENT für Ihre Webseite RSS Feeds   Alle Top-News mit Twitter 0,1 Sek.