Unternehmenssteuerreform 2007: Hilfe für den Mittelstand?
Köln. Am 12.07.2006 hat das Bundeskabinett die Eckpunkte der geplanten Unternehmenssteuerreform beschlossen. Mit dieser Unternehmenssteuerreform soll die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland gestärkt mit Wirtschaftswachstum und Beschäftigung angeregt werden.
Um dies zu erreichen, verfolgt die Unternehmenssteuerreform sieben zentrale Ziele z. B. • die Verbesserung der Wettbewerbfähigkeit, • Steuervereinfachung, • Steuergerechtigkeit, • Rechtsformneutralität, • Finanzierungsneutralität, • Sicherung der Investitionskraft • und die langfristige Sicherung der Staatseinnahmen.
Wie soll dies erreicht werden?
Die Besteuerung der Unternehmen soll zukünftig durch eine föderale Unternehmenssteuer, welche die bisherige Körperschaftsteuer ersetzt und eine kommunale Unternehmenssteuer, welche die bisherige Gewerbesteuer ersetzt, erfolgen. Beide Steuern bekommen eine gemeinsame einheitliche Bemessungsgrundlage. Für den Bereich der Personengesellschaften soll entweder eine Investitionsrücklage oder eine generelle Thesaurierungsbegünstigung geschaffen werden. Hier kennt man bereits die Rücklagenbegünstigung des § 7g EStG, die für Investitionen deutlich verbessert werden soll. Daneben sollen erbschaftsteuerliche Erleichterungen bei Unternehmensnachfolge dergestalt eingeführt werden, dass die Steuerbelastung sich bis auf null reduziert, wenn das Unternehmen nach dem Übergang 10 Jahre fortgeführt und so die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
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